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Treppenlift: Übersicht über Förderung und Zuschüsse

Informationen zur Treppenlift Förderung

So individuell Treppenlifte heute auf das Haus oder die Wohnung von Senioren abgestimmt werden können, so individuell gestalten sich die KostenFördermittel können dabei eine große Hilfe sein.

Die Preise für einen Treppenlift beginnen bei ca. 4.000,- EUR und variieren in Abhängigkeit von der Bauform (am günstigsten sind in der Regel Sitzlifte) und von baulichen Gegebenheiten.

Um Senioren, Angehörige und Pflegebedürftige beim barrierefreien Umbau finanziell zu entlasten, gibt es inzwischen eine Vielzahl möglicher Förderungen und Zuschüsse für den Einbau von Liften verschiedener Bauformen in das Zuhause.

In diesem Beitrag haben wir für Sie eine Übersicht der wichtigsten Fördermittel und Zuschuss-Optionen für Treppenlifte und Umbau erstellt.

Hier zunächst eine tabellarische Übersicht:

Treppenlift Förderung und Zuschüsse

Zuschüsse und Förderung Treppenlift (Stand 2020)
Bezeichnung Träger / Förderer Voraussetzungen Zuschuss / Vorteil
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Pflegekasse Ab Pflegegrad 1 Bis zu 4.000,- EUR
Barriere-Reduzierung / „Investitionszuschuss 455-B“ KfW Noch nicht begonnenes förderfähiges Vorhaben Bis zu 6.250,- EUR
Altersgerecht umbauen – „Kredit 159“ KfW Noch nicht begonnenes förderfähiges Vorhaben Kreditsumme bis 50.000,- EUR bei 0,78% eff. Zins
Treppenlift steuerlich geltend machen - Ggf. Attest über Notwendigkeit der Maßnahme Erstattung individuell nach Steuerbelastung und Steuersatz
Kostenübernahme bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit Zuständige Berufsgenossenschaft oder Versicherung Prüfung nach Einzelfall Volle Kostenübernahme der Maßnahme
Kostenübernahme durch die Sozialhilfe Zuständiges Sozialamt Ablehnung einer notwendigen Maßnahme durch alle anderen Träger Erstattung individuell
Förderung bei Wiedereingliederung Agentur für Arbeit Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess Erstattung individuell
Sonstige Förderungen und Zuschüsse für Treppenlifte z.B. regionale Zuschüsse, Vereine, Förderer, Stiftungen Variiert je nach Träger Erstattung individuell

 

Artikelübersicht: Fördermittel und Zuschuss-Möglichkeiten


Pflege Tipp
Pflege-Tipp

Sparen Sie sich die aufwendige Suche nach Förderungen und Zuschüssen und lassen Sie sich kostenlos beraten. Namhafte Hersteller wie Lifta Treppenlifte haben spezielle Fachberater, die Interessenten kostenlos und unverbindlich über regionale und bundesweite Förderangebote informieren. Eine unverbindliche Beratung erhalten Sie hier:


1. Zuschuss durch die Pflegeversicherung

Grundsätzlich fördert Ihre Krankenkasse (bzw. Ihre Pflegekasse) auf Antrag eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes für Senioren. So z.B. die Beseitigung von Barrieren im Wohnraum von Pflegebedürftigen, und zwar mit bis zu 4.000,- EUR. Der Einbau eines Liftes bzw. Treppenliftes zählt ebenfalls zu diesen Maßnahmen.

Die Voraussetzung für einen Zuschuss zum Lift ist ein vorhandener Pflegegrad, d.h. der Antragsteller benötigt mindestens Pflegegrad 1.

Leben mehrere Personen mit anerkanntem Pflegegrad in einem Haus, können für barrierefreie Umbauten maximal Zuschüsse in Höhe von 16.000,00 EUR beantragt werden.


2. Zuschuss durch KfW-Fördermaßnahmen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW) ist die weltweit größte nationale Förderbank und bietet in den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen verschiedene Förderprogramme an. Für den Einbau eines Treppenliftes gibt es, Stand Juli 2020, zwei passende Förderprodukte.

Der Investitionszuschuss 455-B setzt eine Mindestinvestition von 2.000,- EUR voraus. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 6.250,- EUR. Er ist unabhängig vom Alter. Weitere Informationen bezüglich der Voraussetzungen und der Beantragung erhalten Sie direkt bei der KfW.

Das zweite passende Produkt ist der Förderkredit 159. Die maximale Kredithöhe liegt bei 50.000 EUR. Der Förderkredit hat einen effektiven Jahreszins von 0,78% (Stand Juli 2020).

Weitere Informationen bezüglich der Voraussetzungen und der Beantragung zum Förderkredit 159 erhalten Sie bei der KfW unter diesem Link.


3. Treppenlift steuerlich geltend machen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit - ggf. durch Nachweis eines akuten Bedarfes - die Kosten für den barrierefreien Umbau bzw. einen Treppenlift steuerlich geltend zu machen.  In der Regel erkennt das Finanzamt einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung an.

Für weitere Informationen zur Absetzbarkeit wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe.


4. Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften oder Versicherungen

Nach einem Arbeits- bzw. Wegeunfall kann die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse einen Treppenlifteinbau ebenfalls fördern. Abhängig von der individuellen Situation übernehmen diese die Kosten für den Treppenlift meist in voller Höhe.

Wenn Ihnen durch Fremdverschulden ein Schaden zugefügt wird, muss unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Verursachers oder der Verursacher selbst die Kosten für einen Treppenlift übernehmen. Eine Unterstützung durch einen Fachanwalt wird in diesen Fällen dringend empfohlen.


5. Kostenübernahme durch die Sozialhilfe

Eine Beteiligung des Sozialamtes ist nicht nur bei den Pflegekosten möglich. Auch bei dem Einbau eines Treppenliftes kann das Sozialamt bzw. der zuständige Bezirk die Kosten ganz oder anteilig übernehmen. Voraussetzung für eine Beteiligung ist jedoch, dass sämtliche andere Möglichkeiten einer Kostenübernahme gänzlich ausgeschöpft wurden. Dazu gehören insbesondere eigene Mittel, Leistungen der Pflegeversicherung, der Unfallversicherung und sämtlicher anderer Träger.


6. Treppenliftförderung durch die Agentur für Arbeit

Unter bestimmten Umständen gewährt auch die Agentur für Arbeit Zuschüsse für einen Treppenlift. Z.B. wenn bei Krankheit oder nach einer Operation der Treppenlift für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt benötigt wird.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragstellung erhalten Sie direkt dort.


7. Sonstige Förderungen und Zuschüsse für Treppenlifte

Neben den oben genannten Möglichkeiten können Senioren und Pflegebedürftige eine Reihe weiterer Optionen prüfen, z.B.

  • Regionale Förderungen der Kommunen
  • Fördervereine
  • Stiftungen
  • Wohlfahrtsverbände

Neben der Beratung durch die Anbieter von Treppenliften selbst erhalten Interessenten z.B. bei Seniorenberatungsstellen, Internetportalen oder auf Anfrage bei den jeweiligen Institutionen selbst Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Programmen.

 

 

Weitere Links:

 

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