Pflegedienst Landkreise Cham und Regen - Arberland Pflegedienst GmbH

Was kostet eigentlich Pflege?

Älteres Paar im Pflegeheim

Diese Frage wird von unseren Kunden häufig gestellt. Die Antwort ist einfach: Es kommt darauf an.

Zum Beispiel auf den Pflegegrad.

In dem folgenden Artikel beantworten wir nicht nur die Fragen „Was kostet ambulante Pflege“ und „Was kostet ein Pflegeheim“. Wir erläutern zudem, wieso ein Seniorenheim so teuer ist.


Was kostet ambulante Pflege?

Um die Frage „Was kostet ambulante Pflege“ beantworten zu können, muss man zuerst wissen, welche Leistungen die pflegebedürftige Person benötigt bzw. wie die Angehörigen unterstützt werden möchten. Diese Leistungen können dann einer Kategorie zugeordnet werden.


Leistungsgrundlage

Unser Musterkunde Herr Müller benötigt z.B. Hilfe bei der Körperpflege und bei dem An- und Ausziehen seiner (wie er findet viel zu engen) Kompressionsstrümpfe. Zudem hätte er gerne eine Haushaltshilfe. Die genannten Leistungen werden zu verschiedenen Kategorien (bzw. Gesetzesgrundlagen) zugeordnet:

  1. Grundpflege (SGB XI):
    Hierzu gehören grundlegende Tätigkeiten zur Versorgung und Pflege des Patienten. Neben der Körperpflege von Herrn Müller zählen z.B. Hilfe bei der Ernährung, Lagern und die Hauswirtschaftliche Versorgung zu dieser Kategorie.
     
  2. Behandlungspflege (SGB V):
    Hierunter versteht man medizinische Leistungen wie die Kompressionsstrümpfe von Herrn Müller, Richten oder Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Blutzuckermessungen, etc.
     
  3. Entlastungsbetrag (SGB XI):
    In dieser Kategorie finden sich z.B. Haushaltshilfe, stundenweise Betreuung oder Fahrten zum Arzt.

Abkürzung:

Zum Artikel Pflegegrad? Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Zu unseren Angeboten für die Ambulante Pflege und für Haushaltshilfen

Nun fehlen uns im Grunde nur noch zwei Information für unsere Berechnung, der Pflegegrad und die Anzahl der Hausbesuche am Tag. Unser Musterkunde hat den Pflegegrad 3 und wird zweimal täglich besucht.


Abrechnungssätze

In Abhängigkeit von der Kategorie werden nun die Kosten für die ambulante Pflege berechnet. Dabei kann entweder nach den einzelnen erbrachten Leistungen oder nach Stunden abgerechnet werden.

Übrigens: Die Abrechnungssätze können Pflegedienste nicht selbst bestimmen. Sie werden von dem jeweiligen Verband mit den Pflege- und Krankenkassen verhandelt und den ambulanten Diensten vorgegeben. Die Sätze können zudem in Abhängigkeit von der Kategorie unterschiedlich hoch sein.

Aber nun zurück zu unserem Beispiel, Herr Müller möchte endlich wissen, wie tief er in die Tasche greifen muss.

  1. Körperpflege: Der Abrechnungssatz für die Leistungen, die Herr Müller täglich bezieht, beträgt z.B. 19,99 EUR. In einem Monat mit 31 Tagen beträgt die Summe der Leistungen demnach 619,69 EUR.
     
  2. Kompressionsstrümpfe: Leistungen der Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen. Das sind gute Nachrichten für Herrn Müllers Geldbeutel, denn bis auf eine geringe Zuzahlung (ähnlich der Rezeptgebühr) entstehen ihm keine Kosten.
     
  3. Haushaltshilfe: Der Musterkunde bezieht je Monat 4 Stunden Hilfe zur Haushaltsführung. Je Stunde werden 26,16 EUR, monatlich 104,64 EUR veranschlagt (31 Tage).
     
  4. Fahrtkosten des ambulanten Pflegedienstes: Je Anfahrt wird eine Pauschale von 4,74 EUR angesetzt. Bei zwei Fahrten täglich (31 Tage) macht dies im Monat 293,88 EUR. Da Herr Müller sowohl Leistungen der Pflege- als auch der Krankenkasse bezieht, teilen diese sich die Kosten. Herr Müllers Geldbeutel hat also wieder Grund zur Freude, da er die Leistungen der Krankenkasse nicht selbst tragen muss. Es verbleiben demnach 146,94 EUR, die er für die Fahrtkosten aufbringen muss.
     
  5. Verrechnung: Aufgrund des anerkannten Pflegegrades 3 kann der Musterkunde über Sachleistungen i.H.v. 1.298,- EUR und den Entlastungsbetrag (125,- EUR) verfügen. Von den Sachleistungen werden 619,69 EUR für die Körperpflege und 146,94 EUR anteilige Fahrtkosten abgezogen. Es verbleibt ein Budget von 531,37 EUR. Da die Haushaltshilfe lediglich 104,64 EUR des Entlastungsbetrages beansprucht, bleibt hier ein restliches Budget von 20,36 EUR.

In unserem Beispiel werden die Budgets des Pflegebedürftigen nicht ausgereizt. Eine Zuzahlung ist somit nicht nötig. Führt man sich jedoch vor Augen, dass bei dem Musterpatienten lediglich die Körperpflege notwendig war, wird klar, dass bei weiteren Leistungen das vorhandene Budget der Sachleistungen schnell aufgebraucht wird.

Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Sachleistung steht dem Pflegebedürftigen zu und desto mehr Leistungen können ohne Zuzahlung erbracht werden. Die o.g. vorgegebenen Stundensätze gelten übrigens auch für zusätzliche Leistungen, welche der Kunde aus eigener Tasche bezahlen möchte.


Zeit für den ambulanten Patienten

Die Leistungserbringung und die Abrechnungssystematik von ambulanten Pflegediensten sind stark reglementiert und reguliert. Vorgegebene Abrechnungssätze, (Pflege-)Mindestlöhne sowie Fachkräfteschlüssel bilden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Innerhalb dieser Bedingungen ist der Spielraum für die Zeit, welche das Pflegepersonal für einen Pflegebedürftigen vor Ort zur Verfügung hat, sehr begrenzt. Dies hat mehrere Gründe.

  1. Geregelte Abrechnungssätze:
    Für das Rasieren eines Patienten bekommt ein Pflegedienst (Stand Mai 2022) ca. 2,86 EUR. Dieses Beispiel verdeutlicht einen grundlegenden Sachverhalt: Die Pflegekraft muss schnell sein. Und zwar bei jedem Patienten. Zeit für Betreuung und Gespräche bleibt hier leider wenig.
     
  2. Fahrtzeiten und Verwaltung:
    Neben der Zeit, welche die Pflegekraft bei den Pflegebedürftigen vor Ort verbringt, muss auch ein Aufschlag für die Fahrtzeit der Pflegekraft sowie für die Verwaltung des Pflegedienstes kalkuliert werden. Gerade in dünn besiedelten Regionen können die Patienten weit auseinander liegen. Die entstehenden Kosten müssen, wie die Verwaltungskosten, bei den Kunden vor Ort erwirtschaftet werden.

So sehen die zur Verfügung stehenden Sachleistungen auf den ersten Blick nach viel Geld aus – in der Praxis bedeuten sie jedoch meist nur einen „Kurzbesuch“ durch das Pflegepersonal.

Wer die Betreuungszeiten vor Ort durch qualifiziertes Pflegepersonal verlängern möchte, muss diese zusätzlichen Leistungen aus eigenen Mitteln finanzieren.

Für die Buchung von zusätzlichen Pflege- oder Betreuungsleistungen gelten die gleichen Abrechnungssätze wie für die Abrechnung mit den Kassen – Interessenten können sich für diese Leistungen von Ihrem Pflegedienst jederzeit ein unverbindliches Angebot einholen.

Pflege Tipp
Pflege-Tipp: Schenken Sie Zeit!

Das Pflegepersonal steht aufgrund der Rahmenbedingungen häufig unter einem großen Zeitdruck. Durch eine Zuzahlung können Sie dem Pflegebedürftigen mehr Zeit mit qualifiziertem Pflegepersonal ermöglichen – lassen Sie sich einfach ein unverbindliches Angebot von Ihrem Pflegedienst erstellen.


Was kostet ein Seniorenheim?

Grundsätzlich hängen die Kosten für ein Seniorenheim von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und der Einrichtung ab.

Für Einrichtungen in Deutschland liegen die monatlichen Kosten je Patient zwischen 2.600,- EUR und 4.000,- EUR. Von den monatlichen Kosten werden dann die Sachleistungen abgezogen. In Abhängigkeit von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen ergibt sich so der privat zu zahlende Eigenanteil.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der sogenannte „Einrichtungseinheitliche Eigenanteil“. In Pflegeheimen ist für alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 der pflegebedingte Eigenanteil gleich.

Lediglich Patienten mit dem Pflegegrad 1 bezahlen einen abweichenden (höheren) pflegebedingten Eigenanteil.

Unterschiede innerhalb einer Einrichtung darf es darüber hinaus nur bei abweichenden Kostenpositionen (z.B. Zimmergröße, Verpflegungsaufwand, etc.) geben. Bei gleicher Zimmergröße und Verpflegung zahlt ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 den gleichen Eigenanteil wie ein Bewohner mit Pflegegrad 5.


Warum sind Pflegeheim-Kosten so hoch?

Wenn es um die Kosten eines Seniorenheimes geht, wird es am Stammtisch spannend. Der Entschluss ist häufig einstimmig – hier wird so richtig Geld verdient. Die Realität sieht vollkommen anders aus.

Was viele nicht wissen: Der Markt für Seniorenheime bzw. Pflegeheime ist vollkommen reguliert. Entgegen dem Gedanken der freien Marktwirtschaft werden dem Träger einer Einrichtung alle wichtigen Rahmenbedingungen vorgegeben. Es klingt unglaublich, aber die Träger von derartigen Einrichtungen können, wenn die Heimbewohner Leistungen der Pflegekasse nutzen möchten, den privat zu tragenden Eigenanteil und damit den Preis nicht einmal selbst bestimmen. Die Berechnung der Pflegekosten übernimmt unter anderem die Heimaufsicht des zuständigen Landratsamtes. Nach einem einheitlichen Schema wird der Eigenanteil zusammen mit weiteren Faktoren z.B. anhand von den Bau- und Einrichtungskosten berechnet. In Kombination mit den Sachleistungen der Pflegekasse und der Anzahl der Heimplätze ist der Umsatz damit begrenzt. Aber nicht nur die Einnahmen sind fix.

Die mit Abstand größte Kostenposition in einem Seniorenheim sind die Personalkosten. Die Untergrenze für die Vergütung bildet dabei der Pflegemindestlohn – im Zuge des zunehmenden Personalmangels in der Pflege nimmt dessen Bedeutung jedoch immer weiter ab. Je höher der Personalnotstand, desto mehr bestimmt der Markt die Vergütung (anders formuliert: Wie viel sind Sie bereit einer Fachkraft zu zahlen, wenn eine ganze Station von der Schließung betroffen ist).  Entscheidend ist jedoch, dass jede Einrichtung einen genau vorgegebenen Personalschlüssel, genauer gesagt ein bestimmtes Verhältnis von Fach- und Hilfskräften zu Patienten, erfüllen muss. Wird dieses nicht eingehalten, droht die (Teil-)Schließung. Ferner soll das Personal ja als Grundstein für die Zufriedenheit und damit der Qualität fair vergütet werden. Ein Spielraum bei den Personalkosten und Personalausstattung ist aus wirtschaftlicher Sicht damit also nicht vorhanden.

Die zweite große Position bilden die Bau- bzw. Mietkosten. Eventuell könnte man ja die Raumgröße und damit die Baukosten optimieren? Sie ahnen was kommt. Richtig – die Mindestraumgrößen für die Wohn- und Gemeinschaftsräume sind ebenfalls exakt reguliert, und zwar in der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG). Legt man diese Größen zugrunde, dann kostet der Neubau inkl. der Einrichtung eines qualitativ hochwertigen Heimplatzes pro Bewohner außerhalb eines Ballungsraumes bereits zwischen 125.000,- und 140.000,- EUR (Stand 2018). Bei dem Bau und der Ausstattung ist also ebenfalls kein Sparpotential vorhanden.

Den Heimbetreibern bleibt dann im Wesentlichen nur die Optimierung der Verwaltungsaufwendungen und des Einkaufs, wobei die Ausbeute hier meist eher gering ausfällt. Gerade wenn eine Einrichtung bereits mehrere Jahre am Markt ist, wurden – ein gutes Management vorausgesetzt – die Dienstleister und Lieferanten bereits weitestgehend optimiert sowie die Möglichkeiten des Outsourcings genutzt. Diverse Marktstudien unterstreichen die Situation: Im letzten Jahr machte jede fünfte Einrichtung Verluste, der Rest hat eine durchschnittliche (im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen äußerst niedrige) Umsatzrendite von ca. 2%.

Pflege Tipp
Pflege-Tipp: Hausnotruf im Heim

Die Installation eines Hausnotrufes kann auch in einer stationären Einrichtung oder im Betreuten Wohnen sinnvoll sein. So kann bei Abwesenheit des/r Pflegenden im Falle eines Unfalls jederzeit Hilfe gerufen bzw. die Angehörigen informiert werden. Der Hausnotruf kann durch die Kostenübernahme der Pflegekasse in der Grundvariante und bei anerkanntem Pflegegrad sogar kostenlos zur Verfügung gestellt werden.



Bitte sehen Sie zum Thema Kosten der Pflege auch unsere Seite zum Thema Senioren-WGs:
«Unser Leistungsangebot für Senioren-Wohngemeinschaften»


Als ambulanter Pflegedienst im Raum Cham, Viechtach, Bad Kötzting und Umgebung sind wir gerne für Sie da.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen dazu haben, melden Sie sich einfach bei uns. Wir freuen uns!

 

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