Pflegegrad 2 - Leistungen und Beispiele
Viele Kunden und Interessenten fragen uns häufig, welche Voraussetzungen eigentlich für einen Pflegegrad vorliegen müssen und welche Leistungen Sie erhalten, wenn dieser festgestellt wurde.
In diesem Beitrag möchten wir deshalb einen Blick auf die Leistungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 2 werfen.
Wann stuft ein Gutachter einen Pflegebedürftigen in den Pflegegrad 2 ein, und welche Leistungen erbringt dann die Pflegeversicherung?
Übersicht: Pflegegrad 2 — Leistungen und Beispiele
1. Leistungen bei Pflegegrad 2
Abkürzungen
Zum Artikel Entlastungsbetrag
Zum Artikel Pflegegrad 1
Zum Artikel Pflegegrad 3
Zum Artikel Pflegegrad 4
Zum Artikel Pflegegrad 5
Leistungen | Art. / Häufigkeit | Höhe bei Pflegegrad 2 |
---|---|---|
Entlastungsbetrag | monatlich | 125.-- Euro |
Pflegegeld | monatlich | 316.-- Euro |
Sachleistung | monatlich | 724.-- Euro |
Zuschuss Hausnotruf | monatlich | 30,35 Euro |
Hilfsmittel zum Verbrauch | monatlich | 40.-- Euro (wegen Corona aktuell 60 €) |
Verhinderungspflege | jährlich | 1.612.-- Euro |
Kurzzeitpflege | jährlich | 1.774.-- Euro |
2. Der Pflegegrad 2 geht aus Pflegestufe 0 oder 1 hervor
Am 01.01.2017 wurde das alte System der Pflegestufen umgestellt auf Pflegegrade. Die Voraussetzungen für eine Einstufung sind seitdem oftmals früher gegeben, wodurch viele Menschen nun entsprechend ihrer eingeschränkten Gesundheit früher Leistungen erhalten.
Die Regeln dafür lauten wie folgt:
Regel 1: Pflegegrad = Pflegestufe + 1.
Diese Regel gil für alle Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen.
Regel 2: Pflegegrad = Pflegestufe + 2.
Diese Regel gil für alle Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demenz).
Die folgende Grafik veranschaulicht die Überführung der früheren Pflegestufen in die aktuellen Pflegegrade:
Überleitung Pflegestufen in Pflegegrade:
Die Pflegestufen 0 und 1 konnten demnach in den Pflegegrad 2 übergeleitet werden. Dies betraf entweder Menschen mit rein körperlichen Einschränkungen oder Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demenz).
Dieser Umstand verdeutlicht, dass in dem neuen Begutachtungsverfahren (NBA) die kognitiven Fähigkeiten stärker berücksichtigt werden als im alten System der Pflegestufen.
* Wir sprechen hier allgemein vom “Versicherten” und vom “Gutachter” - hier sind natürlich Damen wie Herren gemeint.
3. Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Die Begutachtung des Pflegegrades wird bei gesetzlich Versicherten von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) - bei privat Versicherten von einem Pendant (z.B. Medicproof) — durchgeführt.
Der Gutachter prüft die Voraussetzungen für den Pflegegrad nach einem bundesweit einheitlichen System in sechs Bereichen bzw. „Modulen“:
Modul | Inhalt | Beispielhafte Prüfkriterien |
---|---|---|
1 | Mobilität |
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2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten |
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3 | Verhaltensweisen und psychische Probleme |
|
4 | Selbstversorgung |
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5 | Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen |
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6 | Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte |
|
Die sechs Pflegegrad-Module werden von dem Gutachter bewertet und mit Punkten versehen. Je höher der Grad der Ausprägung bzw. Beeinträchtigung, desto höher die Punktzahl. Die Summe aller Punkte dient dann zur Einstufung in den Pflegegrad.
Ergibt die Einstufung eine Punktzahl zwischen 27 und 47,4 Punkten, erhält der Antragsteller den Pflegegrad 2.
Pflege Tipp:
Ab dem Pflegegrad 1 haben Versicherte Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören z.B. Desinfektionsmittel, Bettschutzunterlagen oder Handschuhe. Oftmals wird diese Leistung nicht in Anspruch genommen. Dabei können Sie sich Hilfsmittel zum Verbrauch ganz einfach kostenlos liefern lassen.
4. Leistungen bei Pflegegrad 2 — Beispiele aus der Praxis
Wurde bei einem Versicherten der Pflegegrad 2 festgestellt, so hat er Anspruch auf verschiedene Leistungen der (Pflege-)Kasse wie in der obigen Tabelle bei 1. Leistungen bei Pflegegrad 2 aufgelistet.
Das folgende Praxisbeispiel zeigt eine mögliche Auswahl dieser Leistungen:
Herr Meier hat durch die Begutachtung den Pflegegrad 2 erhalten. Aufgrund einer Gelenkserkrankung kann er sich ohne Hilfe nicht mehr so recht waschen – vor allem am Rücken. Aus diesem Grund besucht ihn nun einmal am Tag ein Pflegedienst.
Versicherte mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag i.H.v. 125,- EUR sowie Sachleistung i.H.v. 724,- EUR. Diese Beträge können für Hilfe bei der Haushaltsführung, Betreuung oder Pflege in Anspruch genommen werden. Nicht in Anspruch genommene Mittel können teilweise als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Ab der Einstufung einer versichterten Person in Pflegegrad 2 können auch Geldleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege beantragt werden. Diese Leistungen sind gedacht etwa für Urlaubszeiten der pflegenden Angehörigen. Sie können bis zu 2.418,- EUR im Jahr betragen!
Sie haben noch Fragen rund um das Thema Pflegegrad oder benötigen Unterstützung?
Als ambulanter Pflegedienst im Raum Cham, Viechtach, Bad Kötzting und Umgebung sind wir gerne für Sie da.