Pflegedienst Landkreise Cham und Regen - Arberland Pflegedienst GmbH

Pflegegrad 1 - Leistungen und Beispiele

Pflegegrad 1 von 5

Viele Betroffene und Angehörige fragen uns, welche Voraussetzungen eigentlich für einen Pflegegrad vorliegen müssen und was man so alles machen kann, wenn dieser festgestellt wurde.

In diesem Artikel möchten wir deshalb einen Blick auf die Leistungen und die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 werfen und Beispiele dazu geben.

Wann stuft ein Gutachter einen Pflegebedürftigen in den Pflegegrad 1 ein, und welche Leistungen erbringt dann die Pflegeversicherung?

 


Übersicht— Pflegegrad 1:

1. Leistungen bei Pflegegrad 1

Abkürzungen

Zum Artikel Entlastungsbetrag
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In der folgenden Übersicht finden Sie die wichtigsten Leistungen, die bei festgestelltem Pflegegrad 1 von den Kostenträgern bereitgestellt werden:
Leistungen Art. / Häufigkeit Höhe bei Pflegegrad 1
Entlastungsbetrag monatlich 125.-- Euro
Pflegegeld monatlich -.-- Euro
Sachleistung monatlich -.-- Euro
Zuschuss Hausnotruf monatlich 30,35 Euro
Hilfsmittel zum Verbrauch monatlich 40.-- Euro (wegen Corona aktuell 60 €)
Verhinderungspflege jährlich -.- Euro
Kurzzeitpflege jährlich -.- Euro

Eine Übersicht zu den Leistungen aller fünf Pflegegrade finden Sie hier.


2. Der Pflegegrad 1 wurde neu eingeführt

Am 01.01.2017 wurde das alte System der Pflegestufen umgestellt auf Pflegegrade. Die Voraussetzungen für eine Einstufung sind seitdem oftmals früher gegeben, wodurch viele Menschen nun entsprechend ihrer eingeschränkten Gesundheit früher Leistungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Pflegegrad 1. Die folgende Grafik veranschaulicht die Überführung der Pflegestufen in Pflegegrade:

Überleitung Pflegestufen in Pflegegrade:

Pflegestufen und Pflegegrade

Keine der alten Pflegestufen lässt sich in den Pflegegrad 1 überleiten. Dieser wurde nämlich neu geschaffen. Und zwar für Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nach dem neuen Begutachtungsverfahren (NBA).

Wenn der Gutachter* einem Versicherten* eine «geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit» bestätigt, steht diesem Versicherten ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 profitieren somit von dem monatlichen Entlastungsbetrag (gelegentlich auch Entlastungsbeitrag genannt), von den Zuschüssen für Hausnotruf sowie von den Hilfsmitteln zum Verbrauch (siehe Tabelle oben und Beispiele unten).

* Wir sprechen hier allgemein vom “Versicherten” und vom “Gutachter” - hier sind natürlich Damen wie Herren gemeint.


3. Voraussetzungen für Pflegegrad 1

Die Begutachtung des Pflegegrades wird bei gesetzlich Versicherten von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) - bei privat Versicherten von einem Pendant (z.B. Medicproof) — durchgeführt.

Der Gutachter prüft die Voraussetzungen für den Pflegegrad nach einem bundesweit einheitlichen System in sechs Bereichen bzw. „Modulen“:

 Modul  Inhalt Beispielhafte Prüfkriterien
1 Mobilität
  • Kann die Sitzposition gehalten werden
  • Ist der Gang zum Bad, zur Toilette oder das Treppensteigen möglich
2 Kognitive und
kommunikative Fähigkeiten
  • Ist eine sinnvolle Kommunikation möglich
  • Sind Einschränkungen bei Aufmerksamkeit oder Erinnerung erkennbar
3 Verhaltensweisen und
psychische Probleme
  • Sind Ängste, Aggressionen oder nächtliche Unruhe erkennbar
  • Zeigt der Betroffene ein massives Abwehrverhalten bei der Pflege oder bei einer unterstützenden Maßnahme (z.B. Hilfe beim Gehen)
4 Selbstversorgung
  • Kann sich der Betroffene selbständig waschen, duschen, an- und auskleiden
  • Erfolgt das Essen und Trinken selbständig
5 Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Kann der Betroffene selbständig seine Medikamente richten und einnehmen
  • Ist ein selbständiger Arztbesuch möglich
6 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
  • Ist der Betroffene fähig, den Alltag selbständig zu gestalten
  • Kann er Kontakte zu anderen Menschen aufnehmen und pflegen

 

Die sechs Pflegegrad-Module werden von dem Gutachter bewertet und mit Punkten versehen. Je höher der Grad der Ausprägung bzw. Beeinträchtigung, desto höher die Punktzahl.

Die Summe aller Punkte dient dann zur Einstufung in den Pflegegrad.

Ergibt die Einstufung eine Punktzahl zwischen 12,5 und 26,9 Punkten, erhält der Antragsteller den Pflegegrad 1.
 

Serva Pflege Tipp

Pflege Tipp:

Ab dem Pflegegrad 1 haben Versicherte Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören z.B. Desinfektionsmittel, Bettschutzunterlagen oder Handschuhe. Oftmals wird diese Leistung nicht in Anspruch genommen. Dabei können Sie sich Hilfsmittel zum Verbrauch ganz einfach kostenlos liefern lassen.

Sollte im Rahmen der Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF kein Pflegegrad festgestellt werden, oder wurden wichtige Faktoren nicht berücksichtigt (z.B. ärztl. Gutachten), die zu einer höheren Punktzahl geführt hätten, können Versicherte innerhalb einer Frist von vier Wochen Widerspruch einlegen.


4. Leistungen bei Pflegegrad 1 — Beispiele aus der Praxis

Wurde bei einem Versicherten der Pflegegrad 1 festgestellt, so hat er Anspruch auf verschiedene Leistungen der (Pflege-)Kasse.

Die beiden folgenden Praxisbeispiele zeigen eine mögliche Auswahl dieser Leistungen:

Herr Müller verfügt seit kurzem über den Pflegegrad 1. Altersbedingt fällt ihm das Bücken ziemlich schwer und so leidet – vor allem an schwer zugänglichen Stellen – die Sauberkeit in seinem Haus. Für die Beseitigung der Wollmäuse wird ein Pflegedienst beauftragt.

Versicherte mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag i.H.v. 125,- EUR. Diese manchmal auch Entlastungsbeitrag genannte Geldleistung kann für Hilfe bei der Haushaltsführung, Betreuung oder Pflege in Anspruch genommen werden.

Angehörigen von Herrn Müller konnten ihn nach einigen Gesprächen überzeugen, sich einen Hausnotruf installieren zu lassen. Dank der Beteiligung der Kasse muss er nur einen sehr geringen monatlichen Beitrag entrichten.

Ab dem Pflegegrad 1 erhalten Versicherte einen monatlichen Zuschuss für den Betrieb eines Hausnotrufes i.H.v. 30,35 EUR sowie eine einmalige Installationspauschale über 10,49 EUR.

Kein Anspruch besteht für Versicherte mit Pflegegrad 1 auf Leistungen zur Verhinderungspflege und zur Kurzzeitpflege.


Sie haben noch Fragen rund um das Thema Pflegegrad oder benötigen Unterstützung?

Als ambulanter Pflegedienst im Raum Cham, Viechtach, Bad Kötzting und Umgebung sind wir gerne für Sie da.