Pflegegrad 1 - Leistungen und Beispiele
Viele Betroffene und Angehörige fragen uns, welche Voraussetzungen eigentlich für einen Pflegegrad vorliegen müssen und was man so alles machen kann, wenn dieser festgestellt wurde.
In diesem Artikel möchten wir deshalb einen Blick auf die Leistungen und die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 werfen und Beispiele dazu geben.
Wann stuft ein Gutachter einen Pflegebedürftigen in den Pflegegrad 1 ein, und welche Leistungen erbringt dann die Pflegeversicherung?
Übersicht— Pflegegrad 1:
1. Leistungen bei Pflegegrad 1
Abkürzungen
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Leistungen | Art. / Häufigkeit | Höhe bei Pflegegrad 1 |
---|---|---|
Entlastungsbetrag | monatlich | 125.-- Euro |
Pflegegeld | monatlich | -.-- Euro |
Sachleistung | monatlich | -.-- Euro |
Zuschuss Hausnotruf | monatlich | 30,35 Euro |
Hilfsmittel zum Verbrauch | monatlich | 40.-- Euro (wegen Corona aktuell 60 €) |
Verhinderungspflege | jährlich | -.- Euro |
Kurzzeitpflege | jährlich | -.- Euro |
Eine Übersicht zu den Leistungen aller fünf Pflegegrade finden Sie hier.
2. Der Pflegegrad 1 wurde neu eingeführt
Am 01.01.2017 wurde das alte System der Pflegestufen umgestellt auf Pflegegrade. Die Voraussetzungen für eine Einstufung sind seitdem oftmals früher gegeben, wodurch viele Menschen nun entsprechend ihrer eingeschränkten Gesundheit früher Leistungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Pflegegrad 1. Die folgende Grafik veranschaulicht die Überführung der Pflegestufen in Pflegegrade:
Überleitung Pflegestufen in Pflegegrade:
Keine der alten Pflegestufen lässt sich in den Pflegegrad 1 überleiten. Dieser wurde nämlich neu geschaffen. Und zwar für Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nach dem neuen Begutachtungsverfahren (NBA).
Wenn der Gutachter* einem Versicherten* eine «geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit» bestätigt, steht diesem Versicherten ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zu.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 profitieren somit von dem monatlichen Entlastungsbetrag (gelegentlich auch Entlastungsbeitrag genannt), von den Zuschüssen für Hausnotruf sowie von den Hilfsmitteln zum Verbrauch (siehe Tabelle oben und Beispiele unten).
* Wir sprechen hier allgemein vom “Versicherten” und vom “Gutachter” - hier sind natürlich Damen wie Herren gemeint.
3. Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Die Begutachtung des Pflegegrades wird bei gesetzlich Versicherten von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) - bei privat Versicherten von einem Pendant (z.B. Medicproof) — durchgeführt.
Der Gutachter prüft die Voraussetzungen für den Pflegegrad nach einem bundesweit einheitlichen System in sechs Bereichen bzw. „Modulen“:
Modul | Inhalt | Beispielhafte Prüfkriterien |
---|---|---|
1 | Mobilität |
|
2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten |
|
3 | Verhaltensweisen und psychische Probleme |
|
4 | Selbstversorgung |
|
5 | Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen |
|
6 | Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte |
|
Die sechs Pflegegrad-Module werden von dem Gutachter bewertet und mit Punkten versehen. Je höher der Grad der Ausprägung bzw. Beeinträchtigung, desto höher die Punktzahl.
Die Summe aller Punkte dient dann zur Einstufung in den Pflegegrad.
Ergibt die Einstufung eine Punktzahl zwischen 12,5 und 26,9 Punkten, erhält der Antragsteller den Pflegegrad 1.
Pflege Tipp:
Ab dem Pflegegrad 1 haben Versicherte Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören z.B. Desinfektionsmittel, Bettschutzunterlagen oder Handschuhe. Oftmals wird diese Leistung nicht in Anspruch genommen. Dabei können Sie sich Hilfsmittel zum Verbrauch ganz einfach kostenlos liefern lassen.
4. Leistungen bei Pflegegrad 1 — Beispiele aus der Praxis
Wurde bei einem Versicherten der Pflegegrad 1 festgestellt, so hat er Anspruch auf verschiedene Leistungen der (Pflege-)Kasse.
Die beiden folgenden Praxisbeispiele zeigen eine mögliche Auswahl dieser Leistungen:
Versicherte mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag i.H.v. 125,- EUR. Diese manchmal auch Entlastungsbeitrag genannte Geldleistung kann für Hilfe bei der Haushaltsführung, Betreuung oder Pflege in Anspruch genommen werden.
Ab dem Pflegegrad 1 erhalten Versicherte einen monatlichen Zuschuss für den Betrieb eines Hausnotrufes i.H.v. 30,35 EUR sowie eine einmalige Installationspauschale über 10,49 EUR.
Kein Anspruch besteht für Versicherte mit Pflegegrad 1 auf Leistungen zur Verhinderungspflege und zur Kurzzeitpflege.
Sie haben noch Fragen rund um das Thema Pflegegrad oder benötigen Unterstützung?
Als ambulanter Pflegedienst im Raum Cham, Viechtach, Bad Kötzting und Umgebung sind wir gerne für Sie da.