Pflegegrad 5 - Leistungen und Beispiele
Viele Kunden und Interessenten fragen uns, welche Voraussetzungen eigentlich für einen Pflegegrad vorliegen müssen und welche Leistungen Sie erhalten, wenn dieser festgestellt wurde.
In diesem Beitrag möchten wir deshalb einen Blick auf die Leistungen und die Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 werfen.
Welche Leistungen können bei Pflegegrad 5 über die Pflegeversicherung bezogen werden, durch wen und wie erfolgt die Einstufung in den Pflegegrad? Welche sonstigen Leistungen kommen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 und für pflegende Angehörige in Frage?
Übersicht: Pflegegrad 5 - Leistungen und Beispiele
1. Leistungen bei Pflegegrad 5
Abkürzungen
Zum Artikel Entlastungsbetrag
Zum Artikel Pflegegrad 1
Zum Artikel Pflegegrad 2
Zum Artikel Pflegegrad 3
Zum Artikel Pflegegrad 4
Leistungen | Art. / Häufigkeit | Höhe bei Pflegegrad 5 |
---|---|---|
Entlastungsbetrag | monatlich | 125,00 Euro |
Pflegegeld | monatlich | 901,00 Euro |
Sachleistung | monatlich | 2.095,00 Euro |
Zuschuss Hausnotruf | monatlich | 30,35 Euro |
Hilfsmittel zum Verbrauch | monatlich | 40,00 Euro (wegen Corona aktuell 60 €) |
Verhinderungspflege | jährlich | 1.612,00 Euro |
Kurzzeitpflege | jährlich | 1.774,00 Euro |
2. Überleitung der Pflegestufen zu Pflegegraden
Am 01.01.2017 wurde das alte System der Pflegestufen umgestellt auf Pflegegrade. Die Voraussetzungen für eine Einstufung sind seitdem oftmals früher gegeben, wodurch viele Menschen nun entsprechend früher Leistungen erhalten.
Die Regeln dafür lauten wie folgt:
Regel 1: Pflegegrad = Pflegestufe + 1.
Diese Regel gilt für alle Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen.
Regel 2: Pflegegrad = Pflegestufe + 2.
Diese Regel gilt für alle Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz).
Die folgende Grafik veranschaulicht die Überführung der früheren Pflegestufen in die aktuellen Pflegegrade:
Überleitung Pflegestufen in Pflegegrade:
Die Pflegestufe 3 konnte demnach in den Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 übergeleitet werden. Dabei betraf die Überleitung zum Pflegegrad 5 Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei Demenz) oder Schwerstpflegefälle.
Dieser Umstand verdeutlicht, dass in dem neuen Begutachtungsverfahren (NBA) die kognitiven Fähigkeiten stärker berücksichtigt werden als im alten System der Pflegestufen.
3. Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Die Begutachtung wird bei gesetzlich Versicherten von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) - bei privat Versicherten von einem Pendant (z.B. Medicproof) — durchgeführt.
Der Gutachter prüft die Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 nach einem bundesweit einheitlichen System.
Dieses System enthält sechs Bereiche bzw. „Module“:
Modul | Inhalt | Beispielhafte Prüfkriterien |
---|---|---|
1 | Mobilität |
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2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten |
|
3 | Verhaltensweisen und psychische Probleme |
|
4 | Selbstversorgung |
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5 | Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen |
|
6 | Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte |
|
Die sechs Pflegegrad-Module werden von dem Gutachter bewertet und mit Punkten versehen. Je höher der Grad der Ausprägung bzw. Beeinträchtigung, desto höher die Punktzahl. Die Summe aller Punkte dient dann zur Einstufung in den Pflegegrad.
Für den Pflegegrad 5 muss eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ vorliegen. Dies trifft oft bei Demenzerkrankten zu (siehe unser Artikel Was ist Demenz?)
Ergibt sich nach den o.g. Modulen dementsprechend eine Punktzahl zwischen 90 und 100 Punkten, wird dem Antragsteller der Pflegegrad 5 zugesprochen.
Pflege Tipp:
Ab dem Pflegegrad 1 haben Versicherte Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören z.B. Desinfektionsmittel, Bettschutzunterlagen oder Handschuhe. Oftmals wird diese Leistung nicht in Anspruch genommen. Dabei können Sie sich solche Hilfsmittel zum Verbrauch ganz einfach kostenlos liefern lassen.
4. Leistungen bei Pflegegrad 5 - Beispiel aus der Praxis
Wurde bei einem Versicherten der Pflegegrad 5 festgestellt, so hat er Anspruch auf verschiedene Leistungen der (Pflege-)Kasse wie in der obigen Tabelle bei 1. Leistungen bei Pflegegrad 5 aufgelistet.
Das folgende Praxisbeispiel zeigt eine mögliche Auswahl dieser Leistungen:
Herr Meier ist in Pflegegrad 5 eingestuft und wird von seiner Frau zu Hause betreut. Im Rahmen der Sachleistung und des Entlastungsbetrages (insgesamt 2220,- EUR) lässt sich Frau Meier von einem Pflegedienst bei der Pflege, Betreuung und Haushaltsführung unterstützen.
Am Wochenende geht Frau Meier ab und an gerne ausgiebig einkaufen – während Ihrer Abwesenheit lässt Sie sich von Ihrem Pflegedienst vertreten. Hierzu nutzt Sie das Budget der Verhinderungspflege (1.612,- EUR)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben sowohl Anspruch
- auf den monatlichen Entlastungsbetrag i.H.v. 125,- EUR, als auch
- auf die monatliche Sachleistung i.H.v. 2.095,- EUR
Diese Beträge können für Hilfe bei der Haushaltsführung, Betreuung oder Pflege in Anspruch genommen werden. Nicht in Anspruch genommene Mittel können teilweise als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege
Ab der Einstufung einer versichterten Person in Pflegegrad 2 - also auch bei Pflegegrad 5 - können auch Geldleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege beantragt werden. Diese Leistungen sind gedacht für pflegende Angehörige, zum Beispiel als Urlaubsvertretung oder Vertretung im Krankheitsfall. Die Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege können bis zu 2.418,- EUR im Jahr betragen!
Sie haben noch Fragen rund um das Thema Pflegegrad oder benötigen Unterstützung?
Als ambulanter Pflegedienst im Raum Cham, Viechtach, Bad Kötzting und Umgebung sind wir gerne für Sie da.