Pflegedienst Landkreise Cham und Regen - Arberland Pflegedienst GmbH

Kostenlose Pflegehilfsmittel - Pflegeverbrauchsmittel

Hand-Desinfektion - Pflegehilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige Personen, die zu Hause unter Mithilfe einer Privatperson - wie eines Angehörigen - versorgt werden und über einen Pflegegrad verfügen, haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Diese zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der Pflege zu Hause und vor allem zum Schutz der privaten Pflegeperson. Beispiele für solche Pflegehilfsmittel sind Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.

Im Rahmen des ersten Pflegestärkungsgesetzes wurde zum 1. Januar 2015 eine Erhöhung des monatlichen Höchstbetrags für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 31,00 Euro auf 40,00 Euro beschlossen (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Die entstehenden Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden demnach von der Pflegekasse bis zu einem monatlichen Betrag von 40,00 EUR erstattet (aktuell wegen Corona-Pandemie 60,- € pro Monat).

Beihilfeberechtigte erhalten eine Erstattung von bis zu 20,00 EUR im Monat. Aufwendungen, die diese Höchstgrenzen übersteigen, müssen durch den Versicherten selbst getragen werden.

Welche Pflegehilfsmittel sind erstattungsfähig?

Die Produktauswahl für erstattungsfähige Pflegehilfsmittel ist durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen definiert und damit einheitlich für alle zertifizierten Lieferanten:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
  • Wiederverwendbare Schutzschürzen

Detaillierte Informationen zu diesen Pflegehilfsmitteln finden Sie weiter unten. Die Produkte werden von den Lieferanten meist in bestimmten Kombinationen (Pflegepakete) angeboten (um die Höchstgrenze von 40 Euro für Pflegehilfsmittel nicht zu überschreiten), können aber auch einzeln bezogen werden.

Voraussetzungen für den kostenlosen Bezug

Um kostenlose Pflegehilfsmittel zu erhalten müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Die pflegebedürftige Person verfügt über einen anerkannten Pflegegrad
  • Die pflegebedürftige Person wird in einem privaten Wohnraum gepflegt (auch Wohngemeinschaften oder Einrichtungen für betreutes Wohnen sind möglich)
  • Mindestens eine Privatperson (Angehöriger, Freund oder Bekannter) unterstützt bei der Pflege
  • Der Pflegebedürftige (oder der gesetzl. Vertreter) hat einen Antrag auf Pflegehilfsmittel gestellt

Die Beantragung, Abrechnung und Lieferung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln kann bequem durch den Lieferanten erfolgen. Alternativ können Pflegehilfsmittel auch selbst beantragt und bei einem zugelassenen Lieferanten abgeholt werden.

Empfehlung: Kostenlosen Service nutzen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können Sie grundsätzlich bei zugelassenen Anbietern wie Sanitätshäusern, Apotheken und anderen Anbietern auf eigene Rechnung erwerben.

Für eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse müssen Versicherte jedoch einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Abhängig von der Genehmigung muss der Antrag auf Pflegehilfsmittel unter Umständen jeden Monat neu gestellt werden.

Wir empfehlen Ihnen, die Pflegehilfsmittel über einen Lieferanten zu bestellen und liefern zu lassen. So erhalten Sie regelmäßig die gewünschten Produkte direkt vor die Haustüre, werden bei der Antragsstellung unterstützt und die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Lieferant und Pflegekasse. Den Inhalt sowie den Lieferturnus können Sie mit dem Lieferanten Ihrer Wahl festlegen. Die Kombination der Pflegehilfsmittel wird in der Regel so gewählt, dass die von der Pflegekasse genehmigten Höchstgrenzen nicht überschritten werden.

Die Lieferung der einzelnen Hilfsmittel bzw. der Pflegebox erfolgt nach der Antragstellung automatisch in regelmäßigen Abständen (meist monatlich), ist in der Regel versandkostenfrei und kann jederzeit durch den Pflegebedürftigen oder dessen gesetzl. Vertreter gekündigt werden.

Pflegehilfsmittel für Privatpatienten

Die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse durch den Leistungserbringer ist nur bei gesetzlich Versicherten möglich. Privat versicherte Patienten erhalten eine Rechnung von dem jeweiligen Leistungserbringer, welche wie gewohnt bei der privaten Versicherung eingereicht wird.

Standardinhalt einer Pflegebox

In einer Stanardpflegebox finden Sie meistens die am häufigsten bestellten Pflegehilfsmittel:
  • 1 Packung Einmalhandschuhe à 100 Stück
  • 50 Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • 500 ml Händedesinfektionsmittel
  • 500 ml Flächendesinfektionsmittel

Achten Sie bei der Bestellung darauf, dass es sich ausschließlich um qualitativ hochwertige Markenprodukte handelt.


Pflegehilfsmittel — Produkte im Detail


Mundschutz

Wußten Sie schon?

Am häufigsten werden Mundschutzmasken in Japan verkauft. Der jährliche Absatz liegt bei über 3 Milliarden Stück!

Eine Vielzahl von Krankheiten wird über die Atemwege übertragen. Besonders in der kalten Jahreszeit sind diverse Viren im Umlauf, die Atemwegsinfektionen verursachen können. Da das Immunsystem von Pflegebedürftigen häufig geschwächt ist, sind derartige Infektionen besonders kritisch. Ein Mundschutz reduziert das Risiko einer Übertragung von Bakterien und Viren und kann eine mögliche Tröpfcheninfektion beim Niesen, Husten oder auch beim Sprechen verhindern. Der Schutz erstreckt sich dabei nicht nur auf den Pflegebedürftigen – auch für den Träger wird das Risiko einer Übertragung verringert.

 

Schutzschürzen

Schutzschürzen minimieren die Gefahr einer Verschmutzung der Kleidung während der Pflege. Häufig werden Schürzen beim Waschen des Pflegebedürftigen, im Rahmen der Nahrungsgabe oder bei der Reinigung bzw. dem Waschen der Wäsche verwendet.

Sie werden als Einweg- oder als wiederverwendbare Schürze angeboten, wobei die Einwegvariante von den meisten Pflegenden bevorzugt wird. Die Schürzen sind aus reißfestem und wasserabweisendem Kunststoff und können nach Gebrauch als Restmüll entsorgt werden.

 

Desinfektionsmittel

Neben den Einmalhandschuhen gehört das Desinfizieren mit gebrauchsfertigen flüssigen Desinfektionsmitteln zu den wichtigsten Hygienemaßnahmen im Rahmen der Pflege. Gerade wenn Einmalhandschuhe nicht verwendet werden können oder es um die Reinigung von Flächen geht, sind Desinfektionsmittel deswegen unverzichtbare Pflegehilfsmittel. Bei der täglichen Pflege werden, je nach Verwendungszweck, Hände- und Flächendesinfektionsmittel unterschieden.

Bei der Versorgung von Patienten sind die Hände der Pflegenden der häufigste Faktor für die Übertragung von Krankheiten. Die Erreger werden praktisch direkt zu dem Pflegebedürftigen befördert. Studien haben ergeben, dass sich Menschen durchschnittlich über vier Mal pro Minute ins Gesicht fassen. Auf diese Weise finden die Krankheitserreger dann den Weg in den Organismus. Händedesinfektion ist deshalb eine wichtige Maßnahme, um die Übertragung und die Verbreitung von Keimen zu vermeiden. Die Benutzung von gebrauchsfertigen alkoholischen Lösungen ist dabei gegenüber dem Händewaschen vorzuziehen, da diese Methode effektiver und für die Haut verträglicher ist. Pflegende sollten bei dem Auftragen der Händedesinfektion besonders die Finger, Fingerspitzen und –nägel berücksichtigen, da diese häufig vernachlässigt werden.

Für die Desinfektion verschiedener Oberflächen und Gegenstände eignet sich dagegen ein Flächendesinfektionsmittel. Ziel ist es, das Risiko einer Übertragung von Keimen zu minimieren, denn durch Menschen verbreiteten Krankheitserreger können über einen Zeitraum von mehreren Monaten auf Flächen überleben und durch Berührung oder Luft-Verwirbelung übertragen werden. Eine Behandlung mit herkömmlichen Reinigungsmitteln ist für eine Beseitigung von Keimen nicht ausreichend. Flächen im Umfeld des Pflegebedürftigen müssen deshalb regelmäßig desinfiziert werden.

Für ein optimales Ergebnis sollte vor der Benutzung eines Flächendesinfektionsmittels eine Grundreinigung der Oberflächen durchgeführt werden. Anschließend sollte bei der Anwendung auf eine gründliche Verteilung geachtet werden.
 

Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe sind ein wichtiger Bestandteil des Infektionsschutzes bei der täglichen Pflege. Neben den Hände- und Flächendesinfektionsmitteln sind sie die wohl beliebtesten Pflegehilfsmittel. Sie sind als Latex, Vinyl oder Nitril-Handschuhe erhältlich und schützen sowohl den Pflegenden als auch den Pflegebedürftigen vor Krankheitserregern und Verunreinigungen.

Aufgrund der guten Hautverträglichkeit werden für den täglichen Gebrauch Vinyl-Handschuhe empfohlen. Im klinischen Bereich finden dagegen meist Latexhandschuhe Verwendung, da diese sehr elastisch sind und eine höhere Beständigkeit gegenüber äußeren Einflüssen aufweisen.


Fingerlinge

Fingerlinge haben prinzipiell die gleiche Funktion wie Einmalhandschuhe, schützen jedoch nicht die ganze Hand sondern nur einen oder mehrere Finger. So kommen sie häufig bei dem Auftragen von Salben und ähnlichen Anwendungen zum Einsatz, sind aber auch als Wundschutz bei Schnittverletzungen sehr beliebt. Unter den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln spielen sie eher eine untergeordnete Rolle – von den Pflegepersonen werden Einmalhandschuhe favorisiert.

 

Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen werden meist in Verbindung mit weiteren Produkten, wie z.B. Slips oder Vorlagen bei Inkontinenz verwendet, sind aber auch bei anderen pflegerischen Tätigkeiten sehr gut einsetzbar. So nehmen sie z.B. bei der Körperwäsche von bettlägerigen Pflegebedürftigen überschüssige Feuchtigkeit auf oder schützen das Bett beim Verbandwechsel oder der Nahrungsaufnahme. Die Einlagen können auch andere Gegenstände und Polstermöbel wie Sofas und Stühle gegen Nässe und Verunreinigungen schützen.

Die Verwendung von Bettschutzeinlagen trägt nicht nur zu einer hygienischeren Versorgung des Pflegebedürftigen bei, sondern reduziert auch den täglichen Pflegeaufwand. So müssen z.B. Polstermöbel und Bettwäsche weniger häufig gereinigt bzw. gewaschen werden.

Bettschutzeinlagen sind als wiederverwendbare Variante oder zum Einmalgebrauch erhältlich. In der Praxis werden meist Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch verwendet, da das Waschen von wiederverwendbaren Einlagen in der Waschmaschine und das Trocknen für die Pflegeperson einen größeren Aufwand verursacht als die Entsorgung der Einmalprodukte.

 

Sie benötigen Hilfe bei dem Antrag auf Pflegehilfsmittel bzw. der Pflegebox oder haben Fragen bezüglich der Produkte?

Als erfahrener Pflegedienst für die tägliche ambulante bzw. häusliche Pflege beraten wie Sie dazu gerne.

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegeleistungen? Und wonach richtet sich die Einstufung in Pflegegrade? Einen Ratgeber dazu finden Sie in unserem Artikel «Pflegegrad: Antrag, Geldleistungen, Begutachtung und Einstufung»