Entlastungsbetrag und Haushaltshilfe
Haushaltshilfe, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung
Sie wohnen in den Landkreisen Cham und Regen? Dann unterstützen wir Sie gerne mit einer engagierten Haushaltshilfe oder Betreuungskraft.
Für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad werden die Kosten für Hauswirtschaft und Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (Leistungen s.u.) von der Pflegekasse mit dem sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € pro Monat übernommen bzw. bezuschusst.
In bestimmten Situationen übernehmen die Kassen auch ohne Pflegegrad die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung. Etwa dann, wenn ein Betroffener aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls den Haushalt nicht mehr alleine führen kann. Ist dies der Fall, können die genehmigten Leistungen bis zu acht Stunden täglich betragen.
Sind sie stark eingespannt und es fehlt Ihnen an Zeit für Ihren Haushalt? Möchten Sie Ihre Haushaltshilfe nicht selbst einstellen?
Auch privaten Kunden ohne Pflegebedürftigkeit können wir zuverlässige deutschsprachige Haushalts- oder Putzhilfen bieten. Was kostet eine Haushaltshilfe? Fragen Sie uns gern nach einem Angebot!
Haushaltshilfen — Leistungen und Kosten
Eine Haushaltshilfe kümmert sich um die klassischen Aufgaben rund um Ihren Haushalt. Zu den angebotenen Leistungen gehören insbesondere die folgenden Tätigkeiten:
- Reinigung des unmittelbaren Lebensbereiches des/der Pflegebedürftigen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Bettenmachen sowie Wechsel der Bettwäsche nach individuellen Anforderungen
- Waschen und Einräumen der Wäsche
- Einkaufen und Besorgungen
- Beheizen der Wohnung im Lebensbereich des/der Pflegebedürftigen
- Abfallentsorgung
Die Kosten können größtenteils von der Pflegekasse übernommen werden.
Betreuung — Leistungen und Kosten
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Leistungen zur Bewältigung und Gestaltung des Alltags im häuslichen Umfeld des/der Pflegebedürftigen oder seiner Familie, z.B.:
- Begleitung (Spazierengehen, Besuch von Verwandten, Kirchgang, etc.)
- Beschäftigung (Gedächtnistraining, Gesellschaftsspiele, Gesellschaftsspiele, etc.)
- Beaufsichtigung (Anwesenheit der Betreuungsperson)
Kosten für Betreuung und Haushaltsführung
Die Preise werden den ambulanten Pflegediensten über ihren Dachverband bzw. von den Pflegekassen vorgegeben. Sie sind daher bei jedem Anbieter identisch. Nachstehend finden Sie einen Auszug aus der aktuell gültigen Vergütungsvereinbarung für Leistungen der Grundpflege. Wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde, können diese Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Die Preise gelten auch, wenn der Kunde den Pflegedienst direkt beauftragt:
Ausgewählte Anfahrtspauschalen | Preis ab 01.08.2023 | Preis ab 01.04.2024 | |
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Anfahrtspauschale 06:00 - 21:00 Uhr |
5,28 € |
5,54 € | |
Anfahrtspauschale 21:01 - 05:59 Uhr | 7,56 € | 7,92 € | |
Anfahrtspauschale 06:00 - 21:00 Uhr 50% | 2,64 € | 2,77 € | |
Anfahrtspauschale 21:01 - 05:59 Uhr 50% |
3,78 € |
3,96 € |
Ausgewählte Einzelleistungen | Preis ab 01.08.2023 | Preis ab 01.04.2024 | |
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122 | Einkaufen | 9,51 € | 9,96 € |
123 | Zubereitung warme Mahlzeit | 17,12 € | 17,93 € |
124 | Zubereitung sonstige Mahlzeit | 5,71 € | 5,98 € |
118 | Beheizen der Wohnung | 5,71 € | 5,98 € |
136 | Waschen der Wäsche/Kleidung durch Mitarbeiter des Pflegedienstes | 19,02 € | 19,92 € |
Ausgewählte Stundensätze | Preis ab 01.08.2023 | Preis ab 01.04.2024 | |
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044 | Stundensatz Haushaltsführung | 29,04 € | 30,36 € |
045 | Stundensatz Betreuung | 38,52 € | 40,44 € |
Hotline für
Haushaltshilfe und Betreuung:
09941 401 4480
Sie erreichen unsere Hotline für Haushaltshilfe und Betreuung:
Montag - Freitag
von 8.30 bis 16 Uhr