Pflegedienst Landkreise Cham und Regen - Arberland Pflegedienst GmbH

Kurz erklärt: Entlastungsleistungen und Behandlungspflege

Wäsche im Haushalt

Berechnung der Geldleistung und der Sachleistung anhand von Beispielen

In dem Dschungel der Pflegeleistungen verliert man bekanntlich leicht die Orientierung. Inmitten des Dickichts haben Sie sich evtl. auch schon mal die folgende Frage gestellt:

„Wird mein Pflegegeld oder die Sachleistung der Pflegekasse eigentlich gekürzt, wenn ich Entlastungsleistungen für den Haushalt oder ergänzende Behandlungspflege erhalte?“

Die gute Nachricht vorab: Nein, Sie erhalten nach wie vor die vollen Geld- oder Sachleistungen von Ihrer Pflegekasse. Doch wieso ist das so, und warum lohnt es sich, zusätzlich Entlastung im Haushalt und medizinische Behandlungspflege zu erhalten?

In diesem Beitrag beantworten wir die o.g. Fragen einfach anhand von Rechenbeispielen.

1. Übersicht der Leistungen und wer sie bezahlt

Bevor wir uns den Rechenbeispielen widmen, ist es wichtig zu wissen, wer eigentlich die Kosten für Pflege übernimmt und in welchem Umfang. In der folgenden Tabelle sind deshalb die wichtigsten Kostenträger dargestellt:

Leistung Wer bezahlt? Umfang Grundlage
Entlastungsbetrag Pflegekasse Bis zu 125,- EUR pro Monat § 45b SGB XI
Behandlungspflege Krankenkasse Wie vom Hausarzt verordnet § 37 SGB V
Sachleistung Pflegekasse Abhängig vom Pflegegrad § 36 SGB XI
Geldleistung Pflegekasse Abhängig vom Pflegegrad § 37 SGB XI
Leistungen gem. § 36 SGB XI Kunde Beliebig Auftrag d. Kunden

Für einen gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen, der einen ambulanten Pflegedienst beauftragt, gibt es in der Regel drei Kostenträger:

  1. die Pflegekasse
  2. die Krankenkasse
  3. der Pflegebedürftige selbst

Alle Leistungen, die der Pflegedienst erbringt, teilen sich auf diese auf.

Die Höhe der Geld- und Sachleistungen, die Ihre Pflegekasse je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit erbringt, finden Sie in unserer Tabelle zu Pflegegraden und Geldleistungen.


2. Beispiele zum Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag kann für die körperbezogene Pflege, für Betreuungsmaßnahmen sowie für die Haushaltsführung verwendet werden.
 

Beispiel 1 – Herr Weber und die Haushaltshilfe

Haushaltshilfe eines PflegedienstesHerr Weber wurde vor zwei Monaten in den Pflegegrad 1 eingestuft. Er möchte nun seinen Entlastungsbetrag i.H.v. 125,- EUR pro Monat nutzen. Gerne würde er seine Nachbarin mit der Reinigung beauftragen – besonders die Fenster bereiten ihm Mühe. Auf Anfrage bei der Kasse erfährt Herr Weber, dass dies leider nicht möglich sei: Der Betrag steht nur für Leistungen von Pflegediensten oder anerkannten Einrichtungen zur Verfügung.

Folglich beauftragt er einen Pflegedienst mit der Reinigung der Fenster. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zum Höchstbetrag der Entlastungsleistung von monatlich 125,- EUR.

Benötigt Herr Weber darüberhinaus noch Leistungen im Rahmen des Haushalts, kann er diese jederzeit bei dem Pflegedienst beauftragen, muss sie aber selbst bezahlten.


Beispiel 2 – Herr Müller und die Betreuung

Herr Müller verfügt über den Pflegegrad 2. Durch Angehörige hat er bisher die Pflege selbst organisiert und dafür das Pflegegeld i.H.v. 316,- EUR monatlich erhalten. Nun benötigt er bzw. seine Angehörigen jedoch Hilfe bei der Betreuung. Hierfür wird ein Pflegedienst beauftragt.

Fall 1: Die monatlichen Kosten belaufen sich auf 125,- EUR oder weniger. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zum Höchstbetrag von 125,- EUR ohne Kürzung des Pflegegeldes.

Fall 2: Die Kosten sind höher als 125,- EUR. Die über 125.- EUR hinausgehenden Kosten kann Herr Müller entweder privat bezahlen oder über die sogenannte Kombinationsleistung abrechnen lassen. Kombinationsleistung bedeutet, dass der Pflegedienst die höheren Kosten mit der Kasse abrechnet und dass das Herrn Müller ausgezahlte Pflegegeld entsprechend gekürzt wird.


Entlastungsbetrag — Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Betrag i.H.v. 125,- pro Monat wird ab Pflegegrad 1 gewährt
  • Er kann grundsätzlich für Betreuungsmaßnahmen sowie für die Haushaltsführung verwendet werden
  • Bei Pflegegrad 1 können zudem körperbezogene Pflegemaßnahmen beauftragt werden
  • Er steht zusätzlich zu dem Pflegegeld bzw. der Sachleistung zur Verfügung
  • Der Entlastungsbetrag kann unter Umständen den Eigenanteil des Kunden verringern

 

Serva Pflege Tipp

Pflege Tipp: Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag – in den meisten Fällen kann dieser sinnvoll mit anderen Leistungen des ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden. Unter Umständen wirkt sich dies positiv auf Ihre Geldleistung oder Sachleistung aus.

Weiteres zum Thema Entlastungsbetrag finden Sie auch in unserem Artikel
Kurz erklärt: Der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfen und Betreuung


3. Beispiele zur Behandlungspflege

Unter Behandlungspflege versteht man medizinische Behandlungen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen.

Tipp: Was viele nicht wissen

Wußten Sie, dass Leistungen zur Behandlungspflege von den Krankenkassen übernommen werden? Die Krankenkasse trägt die Kosten für alle Leistungen, die vom Hausarzt verordnet wurden. Das können Leistungen sein wie

  • Medikamentengabe: Die Krankenkasse kann die Kosten für die Verabreichung von Medikamenten zu bestimmten Uhrzeiten durch einen Pflegedienst übernehmen, wenn eine fachgerechte Anleitung erforderlich ist und sie vom Arzt verordnet wurden

  • Wundversorgung: Ist eine regelmäßige Wundversorgung notwendig, können die Kosten für Verbandsmaterialien und für die fachgerechte Versorgung durch einen Pflegedienst von der Krankenkasse erstattet werden

  • Injektionen: Wenn regelmäßige Injektionen verabreicht werden müssen, können die Kosten für die Verabreichung durch einen Pflegedienst und das benötigte Material übernommen werden

  • Kompressionsstrümpfe anlegen: Soll eine Person aufgrund von Venenleiden Kompressionsstrümpfe, können die Kosten für das Anlegen und den regelmäßigen Austausch der Strümpfe von der Kasse übernommen werden.

  • Blutzuckermessung und Insulingabe: Leidet ein Patient an Diabetes leidet und benötigt pflegende Unterstützung bei der Blutzuckermessung oder Insulingabe, können die Kosten dafür von der Krankenkasse erstattet werden.


Große Entlastung für pflegende Partner, Partnerinnen und Angehörige

Oft belasten diese Aufgaben Partner, Partnerinnen und pflegende Angehörige stark, wenn sie diese Behandlungen selbst übernehmen. Pflegende Angehörige wissen aber vielfach nicht, dass sie solche Leistungen, wenn sie von einem Pflegedienst erbracht werden, von den Krankenkassen erstattet berkommen.

Als Pflegedienst setzen wir uns direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung, um detaillierte Informationen über die übernommenen Leistungen und Erstattungsbedingungen im Rahmen dieser Behandlungspflege zu erhalten.


Beispiel 3 – Herr Huber und die Kompressionsstrümpfe

Herr Huber hat zwar keinen Pflegegrad, aber dafür leider Thrombosen. Sein Hausarzt hat deswegen das Tragen von Kompressionsstrümpfen verordnet. Da ihm das allmorgendliche Anziehen der Strümpfe schwerfällt, beauftragt Herr Huber hierfür einen Pflegedienst. Bis auf eine geringe Gebühr werden die Kosten dieser Behandlungspflege komplett von der Krankenkasse übernommen.


Beispiel 4 – Herr Meier und die Medikamente

Medikamente - TagesdosierungHerr Meier hat den Pflegegrad 3 und wird von seinem Pflegedienst einmal täglich für pflegerische Leistungen angefahren. Die restliche Versorgung übernehmen seine Angehörigen. Nun verordnet der Hausarzt Leistungen der Behandlungspflege in Form einer Medikamentenabgabe. Diese sollen ebenfalls einmal am Tag gereicht werden. Die Krankenkasse übernimmt hierfür die Kosten. Der Pflegebedürftige benötigt von seinem Pflegedienst zunächst ein neues Angebot.

Fall 1: Die Kosten für die pflegerischen Leistungen (SGB XI) belaufen sich auf 1.298,- EUR oder mehr (der Höchstbetrag des Pflegesachleistungsbudgets bei Pflegegrad 3 beträgt bekanntlich 1.298,- EUR). Die Kosten für die Anfahrt werden nun anteilig von der Krankenkasse getragen. Gegebenenfalls verringert sich dadurch der Eigenanteil.

Fall 2: Die Kosten für die pflegerischen Leistungen (SGB XI) sind geringer als 1.298,- EUR. Die Kosten für die Anfahrt werden nun anteilig von der Krankenkasse getragen. Deswegen wird weniger Sachleistung benötigt und das Pflegegeld erhöht sich anteilig.

Ja, ich möchte mich kostenlos und unverbindlich informieren!


Behandlungspflege — Das Wichtigste in Kürze:

  • Leistungen der Behandlungspflege umfassen medizinische Behandlungen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen, z.B. Abgabe von Medikamenten, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Insulingabe, etc.
  • Behandlungspflege muss von dem Hausarzt des Pflegebedürftigen verordnet werden
  • Die Krankenkasse trägt die Kosten für die verordneten Leistungen
  • Erhält ein Pflegebedürftiger bereits Leistungen (gem. § 36 SGB XI oder §45b SGB XI), erhöht sich unter Umständen das anteilige Pflegegeld

 

Serva Pflege Tipp

Pflege Tipp: Sprechen Sie Leistungen der Behandlungspflege gleich zu Beginn mit Ihrem Pflegedienst ab. Dies erleichtert nicht nur die Erstellung der Patientendokumentation und der zugehörigen Angebote, sondern spart unter Umständen bares Geld. » Beispiele Behandlungspflege


Sie haben noch Fragen zum Entlastungsbetrag oder benötigen medizinische Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege?

Als ambulanter Pflegedienst in den Landkreisen Cham und Regen und Umgebung sind wir gerne für Sie da.