Ambulant betreute Wohngemeinschaften – eine Alternative zum Seniorenheim?
Ob Tagespflege, betreutes Wohnen oder ambulant betreute Wohngemeinschaften, auch «Senioren-WG» genannt - alternative Wohn- und Pflegeformen gewinnen in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung.
Besonders Senioren-Wohngemeinschaften haben sich dabei nicht nur für Menschen mit Demenzerkrankungen, sondern auch für somatisch pflegebedürftige Erwachsene bewährt.
Gleichzeitig haben viele Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige Schwierigkeiten, einen Platz in einer stationären Einrichtung zu bekommen.
Doch kann eine WG für Pflegebedürftige auch eine Alternative zum Seniorenheim sein?
Artikelübersicht ambulant betreute Senioren-WG:
1. Was ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft für Senioren?
Grundsätzlich soll eine Senioren-WG den Bewohnern ein gemeinsames und selbstbestimmtes Zusammenleben im Alter ermöglichen. Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Gemeinschaft ist besonders wichtig, da sich dann besonders kostenintensive Leistungen wie Pflege- und Betreuungsangebote auf mehrere Personen verteilen. Darüber hinaus hat eine ambulant betreute WG folgende Hauptmerkmale:
- In einer Wohngemeinschaft leben mindestens zwei und maximal zwölf Personen
- Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer (Wohn- und Schlafbereich)
- Die Bewohner teilen sich Wohn-, Esszimmer und Küche
- Alle Entscheidungen, die das tägliche Leben betreffen, werden von den Bewohnern oder deren Angehörigen getroffen (siehe Punkt 3.)
Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG) werden für verschiedene Zielgruppen angeboten. Das statistische Landesamt unterscheidet inzwischen Demenz-WGs, Intensiv-WGs, Mischformen (Senioren-WGs) und Sonstige. Da besonders ältere Menschen in den abWG zunehmend eine Alternative zum klassischen Seniorenheim sehen, verwenden wir in diesem Artikel den Begriff Senioren-WG synonym.
2. Wer kann eine Senioren-WG gründen?
Bezüglich der Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft gibt es grundsätzlich keinerlei Einschränkungen. Wenn die Finanzierung, die Organisation und die Verwaltung sichergestellt sind, kann buchstäblich jeder eine WG ins Leben rufen. Aufgrund der dafür benötigten zeitlichen und finanziellen Ressourcen sind die Träger in den meisten Fällen jedoch gemeinnützige Initiativen, Dienstleistungsanbieter, private Hausbesitzer, Wohnungsbaugenossenschaften oder –unternehmen.
In vielen Punkten ähnelt die Gründung einer Senioren-WG der Eröffnung eines kleinen Seniorenheimes. So muss z.B. die Pflege der Bewohner organisiert, die Immobilie gebaut oder umgebaut, Öffentlichkeitsarbeit geleistet und die Finanzplanung aufgestellt werden. Für die Gründung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften gibt es außerdem eine Vielzahl von Förderungen, die beantragt werden können.
Sie haben in Ihrem Bekanntenkreis mindestens zwei pflegebedürftige Personen? Wenn die reguläre ambulante Versorgung nicht mehr ausreichend ist, lohnt sich eventuell die Gründung einer ambulanten betreuten Wohngemeinschaft. Je mehr Personen sich zusammenschließen, desto preiswerter lässt sich eine rund um die Uhr Versorgung realisieren. Außerdem profitieren die Bewohner von der Förderung i.H.v. 214 EUR pro Person..
3. Mieterschaft und Selbstbestimmung
Die Mieter bzw. Bewohner einer Senioren-WG bilden eine Gemeinschaft, die eigenverantwortlich über alle Belange des täglichen Lebens entscheiden kann. Zu diesem Zwecke bilden die Bewohner ein Gremium der Selbstbestimmung, in dem alle WG-Mitglieder oder ihre Vertretungsberechtigten stimmberechtigt sind.
Dadurch unterscheidet sich eine Senioren-WG enorm von stationären Einrichtungen. Sie wird getragen von dem Gedanken der Selbstbestimmung und eines größtmöglichen individuellen Pflege- und Betreuungsangebotes für jeden einzelnen Bewohner.
4. Wie werden die Bewohner versorgt?
In der Regel werden die Bewohner einer Senioren-WG rund um die Uhr betreut. Die Organisation dieser Betreuung kann dabei ganz unterschiedlich erfolgen. Von ehrenamtlichen Mitarbeitern über Angehörige bis hin zu ambulanten Pflegediensten kann prinzipiell jeder „beauftragt“ werden.
Wußten Sie schon?
Die ersten privaten ambulanten Pflegedienste entstanden erst Anfang der 70er Jahre. Heutzutage werden ca. 70% der pflegebedürftigen Personen mit der Hilfe ambulanter Pflegedienste zu Hause versorgt.
Grundsätzlich müssen in jeder WG die folgenden Bereiche abgedeckt werden:
- Pflegerische Tätigkeiten
- Betreuungsleistungen
- Hauswirtschaftliche Versorgung
In den meisten Fällen wird ein ambulanter Pflegedienst für die Gewährleistung der pflegerischen Versorgung beauftragt. Weitere Dienstleistungen oder Betreuungsangebote können aufgrund der Selbstbestimmung durch die Bewohner jederzeit beauftragt werden. In der Praxis gibt es hier eine Vielzahl von Kombinationen – oftmals ist die grundsätzliche Konzeption abhängig von den Trägern bzw. Initiatoren der WG.
5. Kosten der ambulanten Wohngemeinschaft
Bewohner einer Senioren-WG haben im Vergleich zu einer stationären Einrichtung (Seniorenheim) in der Regel eine geringere finanzielle Belastung. Als kleine unverbindliche Orientierungshilfe sollte ein Bewohner mit einem Eigenanteil (inkl. Verpflegung, Nebenkosten und sämtlichen Nebenleistungen) von ca. 1.200 EUR bis 1.600 EUR je Monat rechnen.
Abkürzung:
Zum Artikel Pflegegrad - Diese Leistungen stehen Ihnen zu
Zum Artikel Kurz erklärt: Betreuungs- und Entlastungsleistungen in der Pflege
- Bewohnerspezifische Pflege- und Betreuungsleistungen: Die Pflege- und Krankenkassen gewähren grundsätzlich Ansprüche im Rahmen ambulanter Leistungen. Dadurch können die Bewohnerspezifischen Pflegeleistungen mit der entsprechenden Kasse abgerechnet werden.
- Allgemeine Pflegekosten: Diese entstehen in Abhängigkeit von dem zusätzlichen Betreuungs- und Pflegeangebot (z.B. rund um die Uhr Versorgung) und werden i.d.R. als Pauschale auf die Bewohner umgelegt.
- Miete und Nebenkosten: Die Mieter kommen für die Kosten ihres privaten Zimmers sowie anteilig für die Gemeinschaftsräume auf.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkäufe, Wäsche sowie Reinigung bilden den letzten Kostenblock. Meist werden diese Kosten ebenfalls als monatliche Pauschale erhoben und fließen in eine gemeinschaftliche Haushaltskasse. Diese kann je nach WG auch die Nebenkosten beinhalten.
Je nach Initiator der Senioren-WG existieren unterschiedliche Abrechnungs- bzw. Zahlungsmodelle. Die Einzelpositionen können dementsprechend variieren.
Allen gemein ist der verfügbare Wohngruppenzuschlag. Jeder Bewohner einer ambulant betreuten WG erhält von der Pflegekasse eine monatliche, pauschale Förderung in Höhe von 214 EUR.
Darüber hinaus gibt es weitere Förderprogramme für Träger und Bewohner – Initiatoren sollten sich hier vor der Planung unbedingt umfassend informieren.
6. Senioren-WG als Alternative zum Seniorenheim
Personalmangel in den Pflegeheimen, hohe Eigenanteile und lange Wartelisten: Noch nie zuvor hatten es Angehörige derart schwierig, für eine Pflegebedürftige Person einen Heimplatz zu ergattern.
Seniorenheime sind jedoch nur eine Möglichkeit von vielen. Sämtliche Pflegeformen (inklusive der Versorgung durch Angehörige) sind von einer Vielzahl äußerer Faktoren abhängig, wie z.B. Leistungen der Pflege- und Krankenkassen, Demografische Entwicklung, Personalmangel in der Pflegebranche sowie gesetzliche Bestimmungen.
Vor diesem Hintergrund gewinnen alternative Wohn- und Pflegeformen derzeit immer mehr an Bedeutung. Sie sind schlichtweg flexibler und an keinen Personalschlüssel gebunden. In Kooperation mit dem richtigen ambulanten Pflegedienst bieten Sie die Möglichkeit, einen Bewohner rund um die Uhr zu versorgen. Eine ambulant betreute WG kann dann eine echte Alternative zu einem Seniorenheim sein. Ein freier Platz vorausgesetzt.
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